Beitragsordnung

§ 1 

  1. Die Beitragsordnung gilt für alle Mitglieder des SSV Geyer e.V. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht ausgenommen.

§ 2 

  1. Der Beitrag entsteht mit Beginn der Aufnahme des Mitgliedes in den Verein, beginnend mit dem Monatsanfang des Aufnahmemonats.

§ 3

  1. Der Beitrag ist bis 15.02. eines jeden Jahres zur Zahlung fällig.
  2. Beginnt die Mitgliedschaft im laufenden Jahr nach dem 15.02. so ist der Beitrag sofort fällig.

§ 4 

  1. Für Kinder und Jugendliche bis zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit beträgt der Beitrag 65,00 €. Für wirtschaftlich selbständige Mitglieder beträgt der Beitrag 55,00 €. Für Familien beträgt der Beitrag 75,00 €.
  2. Bei Beginn der Mitgliedschaft im lfd. Jahr beträgt der Beitrag anteilig für jeden Monat 1/12tel des Jahresbeitrages. Endet die Mitgliedschaft im lfd. Jahr wird anteilig für jeden Monat der dem Ende der Mitgliedschaft folgt, 1/12tel erstattet.
  3. Für Kinder im Trainings- und Wettkampfbetrieb, denen vereinseigenes Material zur Nutzung zur Verfügung gestellt wird kann eine jährliche Materialnutzungspauschale erhoben werden. Diese wird vom Vorstand festgelegt und beträgt derzeit 25 €.

§ 5 

  1. Die Beitragsordnung tritt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 19.09.2009 ab 01.01.2010 in Kraft.

Geyer, den 20.09.2009